Leitfaden: Beschwerdemanagement & Zuarbeit
Dieser Prozess beschreibt die strukturierte Bearbeitung von Beschwerden innerhalb des ÄFD, von der ersten Informationssammlung bis zur abschließenden Beantwortung.
Kernfragen der Analyse
- Wer beschwert sich über wen?
- Über welche Plattform (E-Mail, Telefon, Web) ist die Beschwerde eingegangen?
Phase I: Informationssammlung
Zuerst erfolgt die Sichtung und erste Aufbereitung der Beschwerde.
- Inhaltliche Prüfung: Sorgfältiges Lesen der Beschwerde.
- Identifikation: Wer ist der Patient? (Bei Bedarf fehlende Daten nachfordern).
- Beweissicherung:
- Einsatzprotokolle (EES/DPL) sichern.
- Telefonaufzeichnungen prüfen.
- Administration:
- Sammeln aller relevanten Unterlagen.
- Anlegen eines Beschwerdeordners.
- Eintrag in die Beschwerdeübersichtsliste.
- Zuständigkeitsprüfung:
- Nicht ÄFD-relevant: Hinweis an Beschwerdeführer und ggf. Weiterleitung an potenzielle Adressaten (z. B. ÖGK, Kliniken).
- ÄFD-relevant: Einleitung von Phase II.
Phase II: Informationsweiterleitung & Stellungnahme (SN)
Je nach Ziel der Beschwerde erfolgt die interne Weiterleitung an die zuständigen Stellen.
| Bereich | Beschwerde gegen Ärzt*innen | Beschwerde gegen Mitarbeiter*innen |
| Information | Ärztliche Leitung (ÄL) wird informiert; Prüfung der Notwendigkeit einer SN. | Jeweilige Vorgesetzte werden informiert. |
| Zuständigkeiten | EVA: Zakarian + Haubenberger TEL/Funk: Zakarian + Pelanek | EVA: Fr. Dietrich + Fr. Macek RK-CT: Hr. Müllner + Hr. Preindl |
| Anforderung | SN wird nach Rücksprache mit der ÄL bei der Ärztin / dem Arzt angefordert. | Vorgesetzte fordern die SN beim Mitarbeiter an. |
Datenschutz & technische Abwicklung (DSGVO)
- Anonymisierung: Vor der Weiterleitung sind Kontaktdaten (Tel/E-Mail) von Beschwerdeführer und Patient zu anonymisieren.
- Übermittlung: Verschlüsselter Versand via Synology.
- Passwortschutz: Passwörter über passwort-generator.at erstellen und in einer separaten E-Mail versenden.
- Audio-Daten: Gesprächsaufzeichnungen dürfen nur vor Ort in der Zentrale angehört werden.
Phase III: Auswertung & Maßnahmen
Nach Erhalt der Stellungnahme wird über das weitere Vorgehen entschieden.
- Entscheidung: Über Schulungsbedarf oder disziplinarische Maßnahmen entscheiden die ÄL (bei Ärzten) oder die Vorgesetzten (bei MA).
- Freigabe: * Stellungnahmen von Ärzt*innen können nach Freigabe verwendet werden.
- Stellungnahmen von Mitarbeiter*innen bleiben rein intern (Schutz des Mitarbeiters).
Phase IV: Beantwortung
Die finale Antwort erfolgt an die Stelle, die die Beschwerde eingereicht hat.
- Freigabe: Jede Antwort muss durch die Organisationsleitung oder die Geschäftsführung freigegeben werden.
- Wichtig: Keine Weitergabe behandlungsrelevanter Informationen an Dritte!
Differenzierung der Empfänger:
- Patient / Bevollmächtigte: Erhalten die fachliche Stellungnahme des Arztes.
- Angehörige ohne Vollmacht: Erhalten lediglich eine Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstatus.